Erwerb der Mitgliedschaft:


1. Die Mitgliedschaft wird erworben auf Grund eines schriftlichen Aufnahmeantrages,
    der Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort, Wohanschrift und Beruf enthalten soll.
    Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
    Die kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

2. Nach Bestätigung der Aufnahme sind die Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag
    sowie sonstige festgelegte Beiträge innerhalb eines Monats für das laufende Geschäftsjahr
    in einer Summe zu bezahlen.

3. Passivem Jugendliche und Ehrenmitglieder zahlen einen ermäßigten Beitrag
    entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung.

4. Bei wirtschaftlich schwach gestellten Mitgliedern kann der Beitrag auf Antrag
    durch den Vorstand ermäßigt werden.

5. Fördernde Mitglieder zahlen in der Regel keinen festen Beitrag.

6. Bei Jugendlichen muß der Aufnahmeantrag vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.
    Gleichzeitig hat dieser schriftlich zu erklären, daß er mit der Satzung des Vereins einverstanden ist.


Gebührenordnung 2012:

Jahresmitgliedsbeiträge: (incl. Fangkarte für aktive Mitglieder/Fischereierlaubnisschein für Mitglieder)

  Gebühr in €
Vollzahler: Mitglied m. geregeltem Einkommen einschl. Rentner, ALG, ALH, AZUBI's, Sozialhilfeempfänger, Studenten, Bund 75,00
Schüler: Mitglieder ohne eigenes Einkommen 28,00
Ehrenmitglied: lt. Beschluss MV: Alter 60 J./40 J. Mitgl. DAV/verdienstvoll 30,00
passive Mitgl.: nur für Erhalt der Mitgliedschaft (mit Marke vom LAV) 25,00

Arbeitsstunden (Ersatzgeld 4 Std. á 7,50 €):

Vollzahler/Schüler je 30,00
keine Abführungspflicht für: Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Ehrenmitglieder, Vorstandsmitglieder, Invalidenrentner, Rentner, Passivmitglieder, Mitglieder ab vollendetem 60. Lebensjahr
Aufnahmegebühr (generell nur bei Neuaufnahme im KAV):
Vollzahler
Schüler
25,00
10,00
Ummeldungsgebühren (nur bei Vereinswechsel):
Vollzahler
Schüler
10,00
  5,00
Umtausch eines Mitgliedsausweises:
alle Beitragsgruppen:   0,00
Neuausstellung eines Mitgliedsausweises (bei Verlust):
alle Beitragsgruppen:   6,00
Allgemeine Angelkarten ... organisierte Angler
Tagesangelkarte:
Wochenangelkarte:
Monatsangelkarte:
  6,00
25,00
40,00
Allgemeine Angelkarten ... nichtorganisierte Angler
jedoch mit gültigem Fischereischein
Tagesangelkarte für ein Gewässer
Tagesangelkarte für Kinder bis 14 Jahre für ein Gewässer
10,00
  5,00
Gebühr für Salmonidengewässer
Fischereierlaubnisschein für Salmonidenniederungsbäche
Fischereierlaubnisschein für Harzer Salmonidengewässer
25,00
15,00
Angelerlaubnis anderer Bundesländer
Brandenburg, Sachsen, Berlin, Südthüringen (incl. Gewässerverzeichnis)   7,00
Material   div.
Gebühr für verspätete Abgabe der Fangkarte (nach dem 15.02. des FJ)   10,00
 
Bußgeldregister:
 
Gültig für alle Angler und alle Gewässer im Zuständigkeitsbereich des KAV Zeitz bei Verstößen gegen die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. und vereinsinterne Festlegungen.
 
Verstöße:    in €
  1. Nichteinhaltung von Ordnung und Sauberkeit am Angelplatz
     (siehe Gewässerordnung Seite 2)
  25,00
  2. Nichtmitführung von Gewässerverzeichnis, Fangkarte und Mitgliedskarte   10,00
  3. Das Spinnangeln in Salmonidengewässern mit Gummi- und Weichplastikködern
      und mit mehr als 1 Drilling an anderen Spinnködern
  25,00
  4. Das Bootsangeln ohne sichtbar angebrachte Bootsangelkarte und/oder auf nicht zum Bootsangeln freigegebenen Gewässerabschnitten.   30,00
  5. Ausübung der Fischerei mit unerlaubten Angelmethoden bis 50,00
  6. Das Zelten / Campen am Angelgewässer   10,00
  7. Das Abstellen von Fahrzeugen in nicht freigegebenen Bereichen an den Gewässern   25,00
  8. Nichteinhaltung der Mindestgröße von Setzkeschern
     ( Durchmesser 40 cm, Länge 150 cm) beim Hältern gefangener maßiger Fische
  10,00
  9. Nichteinhaltung der Fangbegrenzung von Feinfischen   25,00
10. Nichtabgabe der Fangkarte des abgelaufenen Jahres bis zum 15.02. des Folgejahres
      Bei verspäteter Abgabe der Fangkarte anderer Bundesländer
      nach dem 15.2. - keine neue Angelerlaubnis für diese Bundesländer

Achtung - Neu - Vor beginn des Angelns ist das Datum/Gewässernummer auf der Fangkarte einzutragen
  10,00